Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Deutschland können sich derzeit bei einer der Länder-Akademien oder der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina mit einem Forschungsvorhaben um die Aufnahme in das Akademienprogramm bewerben. Das Vorhaben muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den Kriterien des Akademienprogramms entsprechen. Abgabefrist für den Vorantrag ist der 31.01.2020. Das von der Union der deutschen Akademien der Wissenschaften koordiniete Akademienprogramm ist das derzeit größte geistes- und kulturwissenschaftliche Forschungsprogramm der Bundesrepublik Deutschland und wird von Bund und Ländern getragen.
Das Akademienprogramm, das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften, dient der langfristig angelegten geisteswissenschaftlichen Grundlagenforschung. Geisteswissenschaften im Verständnis des Akademienprogramms schließen die Rechts-, Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften ein. Auch Grenzfragen zwischen Geisteswissenschaften und Naturwissenschaften können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale, vom Wissenschaftsrat bestätigte Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung der kulturellen Überlieferung. Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 68,8 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden derzeit 140 Projekte in 196 Arbeitsstellen finanziert.