Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit abgeschlossener Promotion und institutioneller Anbindung in Deutschland können sich (als Einzelantragstellende oder zusammen mit einem oder mehreren Mitantragstellenden) derzeit bei einer der Länder-Akademien oder der Deutschen Akademie der Naturforscher Leopoldina um die Aufnahme in das Akademienprogramm bewerben. Das Vorhaben muss in Ausrichtung, Umfang und Dauer den Voraussetzungen und Kriterien für die Antragstellung im Akademienprogramm entsprechen. Abgabefrist für die Einreichung des Vorantrags ist der 31. Januar 2021.
Das Akademienprogramm ist das gemeinsame Forschungsprogramm der deutschen Akademien der Wissenschaften und dient der langfristigen Grundlagenforschung in den Geisteswissenschaften, den historischen Rechtswissenschaften sowie Wirtschafts- und Gesellschaftswissenschaften. Auch Forschungsfragen und Materialien im Überschneidungsfeld dieser wissenschaftlichen Bereiche mit naturwissenschaftlichen Disziplinen können im Rahmen des Akademienprogramms bearbeitet werden. Die zentrale Aufgabe des Akademienprogramms besteht in der Erschließung, Sicherung und Vergegenwärtigung kultureller Überlieferungen von übergeordneter fachwissenschaftlicher und gesellschaftlicher Relevanz. Das Akademienprogramm wird im Rahmen der gemeinsamen Forschungsförderung von Bund und Ländern mit zurzeit rund 70 Millionen Euro jährlich gefördert. Mit diesen Mitteln werden derzeit 137 Projekte in 194 Arbeitsstellen finanziert.