Reisekostenabrechungen müssen spätestens 6 Monate nach Antritt der Reise eingereicht werden (§ 3 Abs. 1 Sächsisches Reisekostengesetz / SächsRKG).
Elternzeit muss rechtzeitig vom Arbeitnehmer gemeldet werden (7 Wochen vorher bei bis 3-jährigen, 13 Wochen bei 3-8-jährigen Kindern, vgl. § 16 Abs. 1 Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz / BEEG).
Eltern haben Anspruch auf Basiselterngeld, wenn sie wegen der Betreuung eines Kindes nicht oder nicht voll erwerbstätig sind oder ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres Kindes unterbrechen (Basiselterngeld). Das neue ElterngeldPlus macht es Eltern leichter, Elterngeld und Teilzeitarbeit zu vereinen (ElterngeldPlus) Weitere Informationen und gute Links auf der Startseite des BMFSFJ.
Die vorgeschriebene Mittagspause bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden beträgt 45 Minuten (§ 4 Arbeitszeitgesetz / ArbZG).
Der Urlaubsanspruch beträgt nach dem derzeitigen Tarifvertrag (ab 2014 gültig) einheitlich für alle Länderbeschäftigten 30 Tage (Tarifvertrag ÖD).