Sächsische Akademie der Wissenschaften zu Leipzig
Monumenta Germaniae Historica (Weichbildrecht mit Glosse)
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Im letzten Drittel des 13. Jahrhunderts entstand durch die Kompilation mehrerer Magdeburgischer Rechtsquellen die sogenannte Weichbildvulgata (mittelniederdeutsch "wikbelde" = "Stadtrecht"). Vor 1387 wurde dieser Text mit einem erläuternden juristischen Kommentar (Glosse) versehen, wobei die berühmte, um 1325 niedergeschriebene "Ur"-Glosse des Johann von Buch zum Landrecht des Sachsenspiegels als Vorbild diente.
Durch ihre jeweilige Glossierung sind die drei Rechtsquellen Sachsenspiegel-Landrecht, Sachsenspiegel-Lehnrecht und Weichbild eng miteinander verzahnt, so daß man geradezu von einer spätmittelalterlichen Trias des Gemeinen Sächsischen Rechts sprechen kann.
In einem durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) geförderten Vorhaben soll erstmals eine zitierfähige Ausgabe des Sächsischen Weichbilds mit Glosse in enger Kooperation mit den Monumenta Germaniae Historica (MGH) erarbeitet werden.
Zudem werden die Vorteile einer digitalen Edition genutzt, indem die Online-Präsentation einerseits seitengenau mit der zugrundeliegenden Handschrift SBB-PK Ms. germ. fol. 389 in der Ansicht des DFG-Viewers verlinkt wird, um die unmittelbare Autopsie der Handschrift zu gewährleisten. Andererseits werden die Parallelstellen in den Sachsenspiegel-Glossen passgenauer mit den entsprechenden Stellen in den bereits bei den dMGH online zugänglichen Editionen Frank-Michael Kaufmanns zum Sachsenspiegel-Landrecht und zum Sachsenspiegel-Lehnrecht verlinkt, sodass die Zusammengehörigkeit und die Vernetzung der drei Säulen des Gemeinen Sächsischen Rechts - Landrecht, Lehnrecht und Weichbildrecht - unmittelbar nachvollziehbar ist und gleichsam ein Dach über diese drei Säulen gespannt wird.
Laufzeit des Projekts: 01.01.2024 bis 31.12.2026
Arbeitsort: Sächsische Akademie der Wissenschaften.
Beteiligte Institution: Monumenta Germaniae Historica (MGH)
Das Projekt wird gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG).