- Der Förderverein der Sächsischen Akademie der Wissenschaften vergibt alljährlich einen Preis für eine herausragende wissenschaftliche Arbeit von wissenschaftlichen Nachwuchskräften der Akademie oder von externen Bewerbern aus dem Einzugesbereich der Sächsischen Akademie der Wissenschaften, wenn die wissenschaftliche Arbeit sich auf ein Forschungsgebiet der Akademie bezieht.
- Es kann ein Preis pro Jahr verliehen werden.
- Die Verleihung des Preises erfolgt an Einzelpersonen. Sie soll – unabhängig vom Vorschlagsrecht – allein nach den wissenschaftlichen Leistungen des Auszuzeichnenden erfolgen.
- Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Preisgeld in Höhe von 1000 € (i.W.: Tausend Euro).
- Vorschlagsberechtigt sind die Mitglieder der Sächsischen Akademie der Wissenschaften.
- Vorschläge sind bis zum 30. September jeden Jahres an den Vorstand des Vereins richten.
- Einzureichen sind die wissenschaftliche Arbeit, vorliegende Gutachten, eine Laudatio des Betreuers oder des Vorschlagenden und ein Lebenslauf des Vorgeschlagenen.
- Über die Vergabe entscheidet eine Jury, der neben dem Vorsitzenden des Vereins drei Mitglieder angehören, die die drei Klassen der Sächsischen Akademie paritätisch vertreten, sowie ein weiteres Vereinsmitglied. Die Jury ist für drei Jahre zu wählen.
- Die Verleihung des Preises erfolgt im Rahmen einer öffentlichen Sitzung der Akademie durch den Präsidenten der Akademie und/oder den Vorsitzenden des Fördervereins.
- Die Satzung wurde von der Mitgliederversammlung des Fördervereins der Sächsischen Akademie der Wissenschaften am 14. März 2008 beschlossen. Sie tritt mit der Veröffentlichung in Kraft.
Überblick bisheriger Preisträger/-innen